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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung verbindlich.
1.3 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der unverzüglichen Lieferung durch uns zustande. Meint der Auftraggeber, dass die Auftragsbestätigung von seiner Bestellung abweicht, so hat er dies unverzüglich nach Erhalt schriftlich zu rügen. Unterlässt er die Prüfung der Auftragsbestätigung und die unverzügliche Rüge, so gilt unsere Auftragsbestätigung als richtig und beiderseits verbindlich.
1.4 Die in der Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung) festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest.
1.5 Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
1.6 Auftragsänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann, wenn noch nicht mit der Fertigung begonnen wurde. Eventuelle Kosten für vom Besteller gewünschte Auftragsänderungen gehen zulasten des Bestellers.
2. Angebote und Aufträge
2.1 Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird. Übersandte Muster sind stets unverbindlich.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.4 Wir behalten uns alle Rechte an unseren gedruckten oder elektronischen Veröffentlichungen bzw. gefertigten Werbeartikeln vor. Dies gilt auch für jegliche Wiedergabe oder Speicherung gedruckter oder elektronischer Kataloge sowie für Vorschlagslisten. Der Käufer versichert bei Auftragsklarstellung, dass er über die entsprechenden Rechte zur Nutzung der zur Durchführung des Auftrags zu verwenden Gestaltungselemente, insbesondere Logos und geschützten Markenzeichen, verfügt. Der Käufer sichert weiter zu, dass die auftragsbezogene Gestaltung der Werbemittel weder gegen das Wettbewerbsrecht oder andere gesetzliche Vorschriften und geltende Normen noch gegen Rechte Dritter verstößt. Von der Haftung für Sach- oder Personenschäden sowie von Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen von Rechten, Gesetzen und Normen oder wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht stellt der Käufer den Verkäufer frei. Der Käufer stimmt durch Übermittlung seiner Gestaltungsvorlagen einer Verwendung des fertigen Werbemittels oder dessen Abbildung als Referenzmuster des Verkäufers zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt nach Abschluss einer Produktion erfolgen.
2.5 Der Käufer hat dem Verkäufer die für die Bedruckung der Kaufgegenstände notwendigen Informationen und Druckdaten unverzüglich nach Vertragsabschluss zu übermitteln.
2.6 Sofern der Käufer die Erstellung der Druckdaten oder die Anpassung vorhandener Daten durch den Verkäufer wünscht, wird dem Käufer nach Bearbeitung eine Druckfreigabe übermittelt, die er unverzüglich und schriftlich (zum Beispiel per Brief oder Fax) zu bestätigen hat.
2.7 Der Käufer akzeptiert, daß es unter Umständen aufgrund der verwendeten Drucktechnik und / oder der Materialbeschaffenheit zu technisch bedingten Toleranzen bei der Ausführung kommen kann.
2.8 Der Käufer allein steht für die Richtigkeit und Verarbeitungsfähigkeit der Druckdaten ein. Fehler innerhalb der Druckdaten, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verkäufers zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Käufers.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, einschließlich Verpackung.
3.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Besteller zum Abzug von 2% Skonto auf den Nettopreis berechtigt, wenn der Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserstellung verzeichnet werden kann.
3.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem selben rechtlichen Verhältnis beruht.
4. Lieferungen
4.1 Die von uns angegebene Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus und beginnt mit der Produktionsfreigabe. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel wird keine Haftung übernommen.
4.2 Wir stehen für die rechtzeitige Beschaffung des Liefergegenstandes nur ein, soweit wir den Liefergegenstand bzw. die dafür erforderlichen Zulieferungen rechtzeitig erhalten. Wir werden aber den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferungen informieren. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes von uns zu vertreten ist, obliegt dem Besteller.
4.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von Fixterminen. Bei derartigen Vereinbarungen wird dem Käufer seitens des Verkäufers eine Frist zur Übermittlung der für die Produktion notwendigen Informationen und Unterlagen gesetzt. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Frist erlischt die Verpflichtung zur Einhaltung des Fixtermins auf Verkäuferseite. Gleiches gilt für den Fall, dass der Käufer eine geforderte Vorauszahlung nicht unverzüglich oder vollständig leistet, die Produktionsfreigabe nicht fristgemäß oder ohne Einschränkung erteilt oder auf Wunsch des Käufers eine Veränderung der Beschaffenheit der Kaufsache beispielsweise Farbe, Form, Bedruckung oder Verpackung vorgenommen wird ("Autorenänderung"). Im Falle zu spät oder unvollständig übermittelter Informationen, Vorlagen, Muster, Zahlungen oder Freigaben seitens des Käufers ist zwischen den Parteien ein neuer Liefertermin zu vereinbaren. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.5 Kommt der Besteller im Fall des Annahmeverzuges einem schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach, oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Besteller zu fordern.
4.6 Sofern die Voraussetzungen von Ziff.4.4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.7 Teillieferungen sind zulässig. Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% der bestellten Menge und deren Berechnung / Gutschrift zum vereinbarten Preis zuzüglich etwaiger Zusatzkosten für Transport behalten wir uns vor. Dieser Prozentsatz kann nach Absprache auf bis zu 2 % minimiert werden.
4.8 In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, sind wir für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.
5. Versandbedingungen - Gefahrenübergang
5.1 Soweit der Versand nicht durch uns selbst vorgenommen wird, rollen alle Sendungen auf Gefahr des Bestellers, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch uns an den Versandbeauftragten bzw. den Besteller.
5.2 Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung, bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.
5.3 Bei Versendung durch uns behalten wir uns die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.
6. Gewährleistung und Haftung für sonstige Mängel
6.1 Garantien werden von uns nur im Rahmen individualvertraglicher Abreden übernommen.
6.2 Die Untersuchungs- und Rügepflicht des §377 HGB gilt auch dann, wenn der Kunde Besteller im Sinne von §14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt. Lieferung an Dritte im Auftrag des Käufers entbindet nicht von dieser Verpflichtung.
6.3. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Ware wird mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gem. Ziff.7. dieser AGB auf ein Jahr begrenzt.
6.4. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gem. Ziff.7. dieser AGB insgesamt ausgeschlossen. Reklamationen können weiter nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Reklamationen wegen Beeinträchtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material-, noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm zulässig sind. Dies gilt insbesondere für Material und Druckfarben aufgrund der verschiedenen Herstellungs- und Druckverfahren von der Vorgabe oder von vorher übersandten Mustern.
6.5 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht insoweit abweichend von §439 Abs.1 BGB nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
6.6 Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Bestellers.
Soweit der Besteller Rechte aus den Rückgriffsregelungen des §§478,479 BGB geltend macht, schließen wir die Haftung auf Schadensersatz soweit gesetzlich zugelassen aus.
7. Haftung
7.1 Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.
7.2 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
7.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
7.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Rücktritt
Wir sind jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten z.B. dann als erfüllt, wenn bei dem Besteller Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, uns jedoch nicht bekannt waren.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor.
9.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend gegen Neuwert zu versichern.
9.3 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
9.4 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller die uns abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
10. Anzuwendendes Recht
Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland - die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.April 1980 sind ausgenommen.
11. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Sonstiges
11.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das Amtsgericht am Sitz des Lieferers oder die für unseren Geschäftssitz zuständige Kammer für Handelssachen des Landgerichts zuständig. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.
11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
11.3 Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
12. Geltungsbereich
Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 01.01.2009 an.
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